Deckvertrag
Zwischen
Power & Pride Horse Ranch
Erich Heidinger
Ranoldsberg 9
84428 Buchbach
und
_______________________________________________________________________
_______________________________________________________________________.
Tel:____________________________________________________________________
Der APHA-Hengst
Paint em all Dun
wird die Stute __________________________________________________________
Reg.-Number/ Rasse :___________________________________________________
bedecken.
1.) Die Decktaxe beträgt € 950,-.und schließt eine Buchungsgebühr von € 150,00 ein. Die Buchungsgebühr ist mit Vertragsabschluß zahlbar und ist nicht erstattungsfähig, sollte die Stute nicht innerhalb der Decksaison zur Bedeckung gebracht werden. Der Restbetrag der Decktaxe ist bei Abholung der Stute zahlbar.
Die Buchungsgebühr ist auf das Konto zu überweisen:
Erich Heidinger
Kontonr:
2.) Die Decksaison auf der Power & Pride Ranch beginnt am 1. Februar und endet am 15. August eines jeden Jahres.
3.) Die Einstellkosten betragen € 10,- pro Tag und sind bei Abholung der Stute zahlbar.
4.) Der Hengst ist N/N getestet auf folgende Gendeffekte: PSSM; OLWS; HYPP; GBED ; HERDA. Es werden nur Stuten zum decken angenommen die nachweislich frei vom Gendefekt PSSM1 sind.
5.) Der Besitzer des Hengstes gewährt folgende Lebendfohlengarantie: Sollte die Stute nicht aufnehmen, die Frucht resorbieren, eine Totgeburt haben oder das Fohlen innerhalb der ersten 12 Lebensstunden nicht in der Lage sein selbstständig zu stehen oder ohne Hilfe zu säugen und geht dem Hengstbesitzer darüber eine Mitteilung mit tierärztlicher Bescheinigung innerhalb von 10 Tagen zu, so kann die Stute in der diesjährigen oder der folgenden Decksaison nochmals zur Bedeckung gebracht werden, ohne das eine erneute Decktaxe zu entrichten ist. Einstellkosten fallen jedoch wieder an. Es wird vereinbart, daß der Hengsthalter nach dem 31. Juli des auf die Erstbedeckung folgenden Jahres seiner Verpflichtung zur Lebendfohlengarantie genüge getan hat. Sollte die Stute auch dann nicht tragend sein oder einer der oben angeführten Tatbestände eingetreten sein, so hat der Stutenbesitzer keine weiteren Ansprüche auf eine erneute Bedeckung der Stute.
6.) Der Besitzer des Hengstes gewährt folgende Farbgarantie: Bei Geburt eines einfarbigen, nicht TO Gen tragenden - Fohlens kann der Stutenbesitzer zwischen einer kostenlosen Nachbedeckung oder der Rückerstattung der hälftigen Decktaxe, hier € 375,- wählen. Das selbige gilt bei Nichttragen des Dun Gens. Es wird vereinbart, daß der Hengsthalter mit der Geburt eines zweiten lebenden Fohlens (farbunabhängig) bzw. mit Ablauf der, der Geburt des ersten Fohlens folgenden Decksaison (was immer zuerst eintritt), seiner Verpflichtung zur Farbgarantie genüge getan hat.
7.) Sollte die Stute sterben oder unfruchtbar werden bevor sie ein als Folge dieses Vetrages gezeugtes Fohlen gebären konnte, gewährt der Hengstbesitzer dem Stutenbesitzer bei Abschluß eines neuen Deckvertrages 50 % Rabatt auf die Decktaxe.
8.) Vor dem Abfohltermin erhält der Stutenbesitzer ein durch den Hengstbesitzer unterzeichnetes "Breeder´s Certificate" für das als Folge dieses Vertrags gezeugten Fohlen, sofern Decktaxe sowie alle übrigen Ausgaben vollständig beglichen sind.
9.) Der Stutenbesitzer muss die Registrierungspapiere sowie die erforderlichen Gesundheitspapiere (Impfpass mit geltender Tetanus-, Tollwut-, EHV 1/ EHV 4-, Influenza-Impfung und aktuelle negative Tupferprobe) PSSM Test nur N/N , seiner Stute spätestens bei Anlieferung der Stute dem Hengstbesitzer vorweisen. Der Hengsthalter behält sich das Recht vor, die Annahme der Stute zu verweigern, falls diese nicht in gutem Gesundheitszustand sein sollte.
10.) Die hinteren Eisen der Stute müssen abgenommen sein.
11.) Die Stute muß halfterführig sein.
12.) Die Deckstation verpflichtet sich, die Stute mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln.
13.) Die Deckstation behält sich vor, aus Sicherheitsgründen erforderliche Zwangsmaßnahmen während des Deckaktes durchzuführen.
14.) Die Deckstation behält sich vor, die Stute auf Kosten des Eigentümers durch den Tierärzt Dr Jan Winkler tierärztlich überwachen und gegebenenfalls behandeln zu lassen. Auch bei unklaren Rossesymptomen kann auf Kosten des Stutenbesitzers ein Tierarzt hinzugezogen werden. Etwaige Hufschmiedkosten werden ebenfalls direkt durch den Stutenbesitzer beglichen.
15.) Hengsthalter und Deckstation sind nicht haftbar für Tod, Krankheit, Unfall, Diebstahl oder Schäden an oder durch die Stute und/oder ihrem Fohlen während des Deckaktes und dem Aufenthalt auf der Deckstation.
16.) Der Besitzer der Stute haftet für jeglichen Schaden, der dem Hengst beim Deckackt zugefügt wird. Es sei denn es handelt sich um fahrlässiges Verhalten des Hengstbesitzers, was bewiesen werden muss. Auf mögliche Unarten, z.B. rosst zwar, lässt sich aber ungern decken, muss der Hengsthalter hingewiesen werden!
17.) Der Stutenbesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für die Stute über die Dauer des Aufenthaltes auf der Deckstation existiert.
18.) Sollte der Hengst Paint em all Dun sterben, vom Besitzer verkauft oder unfruchtbar werden, bevor die Stute mit Sicherheit trächtig ist, wird die Decktaxe abzüglich der Buchungsgebühr von € 150,00 rückerstattet und damit dieser Vetrag ungültig.
19.) Dieser Vetrag verkörpert die gesamten Vereinbarungen zwischen den Parteien. Keine anderen Vereinbarungen, mündlich oder angedeutet, werden beinhaltet.
Ranoldsberg, den...............................
......................................................... ..................................................................
Erich Heidinger Stutenbesitzer